Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen und die Arbeitnehmerinnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge, noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder aus der Arbeitslosenversicherung. Weiterlesen
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.