Kollektivverträge

Hier findest du alle Caritas-Kollektivverträge der letzten Jahre:

*NEU* Kollektivvertrag 2024 (gültig ab 01.01.2024)

Zu den aktuell gültigen Betriebsvereinbarungen gelangst du >> hier!

(Um die Betriebsvereinbarungen einsehen zu können, musst du dich als Mitarbeiter*in anmelden – Benutzername: mitcaritas, das Passwort wurde dir zugesendet bzw. kannst du es beim Betriebsrat erfragen)


Der Kollektivvertrag sichert deine Rechte als Arbeitnehmer*in.

Wusstest du beispielsweise, dass du ohne Kollektivvertrag keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hättest? Der Kollektivvertrag regelt Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen. So regelt er etwa u.a. die Bezahlung von Überstunden, Schutzbestimmungen bei Kündigung, Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Freizeitansprüche und vieles mehr.

Diese wichtigen Regelungen für dich als Arbeitnehmer*in werden Jahr für Jahr in Kollektivverträgen von den Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite ausgehandelt. Entgegen weit verbreiteter Meinungen gibt es keine gesetzlichen Gehalts- oder Lohnerhöhungen. Auch diese werden bei den Kollektivvertragsverhandlungen von deiner Gewerkschaft für dich (und alle anderen Kolleg*innen in deiner Branche) ausverhandelt.