Hier findest du alle Caritas-Kollektivverträge der letzten Jahre:
*NEU* Kollektivvertrag 2024 (gültig ab 01.01.2024)
- Kollektivvertrag 2023
- Kollektivvertrag 2021-2022
– Corona-Zusatzkollektivvertrag zu Testungen und Maskenpause - Kollektivvertrag 2020
- Kollektivvertrag 2019
- Kollektivvertrag 2018
- Kollektivvertrag 2017
- Kollektivvertrag 2016
- Kollektivvertrag 2015
- Kollektivvertrag 2014
- Kollektivvertrag 2013
- Kollektivvertrag 2012
- Kollektivvertrag 2011
- Kollektivvertrag 2010
Zu den aktuell gültigen Betriebsvereinbarungen gelangst du >> hier!
(Um die Betriebsvereinbarungen einsehen zu können, musst du dich als Mitarbeiter*in anmelden – Benutzername: mitcaritas, das Passwort wurde dir zugesendet bzw. kannst du es beim Betriebsrat erfragen)
Warum Kollektivverträge so wichtig sind…
Der Kollektivvertrag sichert deine Rechte als Arbeitnehmer*in.
Wusstest du beispielsweise, dass du ohne Kollektivvertrag keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hättest? Der Kollektivvertrag regelt Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen. So regelt er etwa u.a. die Bezahlung von Überstunden, Schutzbestimmungen bei Kündigung, Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Freizeitansprüche und vieles mehr.
Diese wichtigen Regelungen für dich als Arbeitnehmer*in werden Jahr für Jahr in Kollektivverträgen von den Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite ausgehandelt. Entgegen weit verbreiteter Meinungen gibt es keine gesetzlichen Gehalts- oder Lohnerhöhungen. Auch diese werden bei den Kollektivvertragsverhandlungen von deiner Gewerkschaft für dich (und alle anderen Kolleg*innen in deiner Branche) ausverhandelt.
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