Der Kollektivvertrag sichert deine Rechte als Arbeitnehmer*in.
Wusstest du beispielsweise, dass du ohne Kollektivvertrag keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hättest? Der Kollektivvertrag regelt Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen. So regelt er etwa u.a. die Bezahlung von Überstunden, Schutzbestimmungen bei Kündigung, Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Freizeitansprüche und vieles mehr.
Diese wichtigen Regelungen für dich als Arbeitnehmer*in werden Jahr für Jahr in Kollektivverträgen von den Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite ausgehandelt. Entgegen weit verbreiteter Meinungen gibt es keine gesetzlichen Gehalts- oder Lohnerhöhungen. Auch diese werden bei den Kollektivvertragsverhandlungen von deiner Gewerkschaft für dich (und alle anderen Kolleg*innen in deiner Branche) ausverhandelt.
In Österreich gibt es etwa 800 geltende Kollektivverträge, 450 davon verhandeln die Gewerkschaften jährlich neu. Damit sind rund 98 % der Arbeitnehmer*innen in Österreich durch Kollektivverträge abgesichert! (Quelle: www.oegb.at; Stand: 2021)