
Mit der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung („Steuerausgleich“) kannst du dir Geld zurückholen!
Wie genau, dazu haben wir wichtige Infos und nützliche Tipps für dich zusammengefasst. Und auch welche Neuerungen es in Sachen Steuern 2025 zu beachten gilt.
Mit der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung – auch Lohnsteuerausgleich genannt – kannst du dir Geld vom Finanzamt zurückholen, das du an Steuern im letzten Jahr zu viel bezahlt hast. Jährlich ab März, wenn der Jahreslohnzettel von der Arbeitgeberin an das Finanzamt gemeldet wurde (muss bis Ende Februar passieren), kannst du einen Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt durchführen.
Fragen rund um den Steuerausgleich
Rund um den Steuerausgleich stellen sich für Beschäftigte oft viele Fragen bzw. gibt es manchmal Unklarheiten. Wie war das mit dem Familienbonus Plus noch einmal genau? Was gilt beim Kilometergeld? Und welche konkreten Änderungen bedeutet das neue Telearbeitsgesetz für mich?
Hier findest du wichtige Infos und Tipps zum Steuerausgleich:
- Gewerkschaft ÖGB >> Was man von der Steuer absetzen kann
- Arbeiterkammer >> Allgemeines zur Arbeitnehmer*innen-Veranlagung
- Arbeiterkammer >> Was sich 2025 ändert
- AKtuell >> Wie man im Jahr 2025 Steuern spart
Einige Neuheiten beim Steuerausgleich
Ab Januar 2025 gelten einige neue Regelungen beim Steuerausgleich, die bei der Veranlagung für das Jahr 2024 geltend gemacht werden können:
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000,- Euro und pro Kind über 18 Jahren bis zu 700,- Euro jährlich.
- Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 700,- Euro erhöht.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt auf 23.30,- Euro pro Kind.
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 572,- Euro.
- Verkehrsabsetzbetrag : Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2024 und kann beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.
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