
Mit der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung („Steuerausgleich“) kannst du dir Geld zurückholen!
Wie genau, dazu haben wir wichtige Infos und nützliche Tipps für dich zusammengefasst. Und auch welche Neuerungen es in Sachen Steuern 2025 zu beachten gilt.
Mit der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung – auch Lohnsteuerausgleich genannt – kannst du dir Geld vom Finanzamt zurückholen, das du an Steuern im letzten Jahr zu viel bezahlt hast. Jährlich ab März, wenn der Jahreslohnzettel von der Arbeitgeberin an das Finanzamt gemeldet wurde (muss bis Ende Februar passieren), kannst du einen Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt durchführen.
Fragen rund um den Steuerausgleich
Rund um den Steuerausgleich stellen sich für Beschäftigte oft viele Fragen bzw. gibt es manchmal Unklarheiten. Wie war das mit dem Familienbonus Plus noch einmal genau? Was gilt beim Kilometergeld? Und welche konkreten Änderungen bedeutet das neue Telearbeitsgesetz für mich?
Hier findest du wichtige Infos und Tipps zum Steuerausgleich:
- Gewerkschaft ÖGB >> Was man von der Steuer absetzen kann
- Arbeiterkammer >> Allgemeines zur Arbeitnehmer*innen-Veranlagung
- Arbeiterkammer >> Was sich 2025 ändert
- AKtuell >> Wie man im Jahr 2025 Steuern spart
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