Interview mit Kurt Bohnenstingl, Hilfe in Not Behindertenvertrauensperson

Kurt Bohnenstingl, seit Mai 2024 Behindertenvertrauensperson in Hilfe in Not, spricht im Interview über seine neue Aufgabe, wofür er zuständig ist, wo er Herausforderungen sieht und was er bewirken möchte.


Seit Mai 2024 ist Kurt Bohnenstingl neben seiner hauptamtlichen Tätigkeit als IT Application Manager und in dieser Funktion zuständig für die Betreuung von speziellen IT Anwendungen nun Hilfe in Not Behindertenvertrauensperson (BVP). Unterstützung erfährt er von seinen Stellvertretern Florian Kapusta vom carla Transportcenter und Sebastian Schandl von der Einrichtung Mobil betreutes Wohnen – Housing First.

Lieber Kurt, Zeit für einen kleinen Rückblick. Was sind für dich seit der Übernahme deiner neuen Verantwortung als Behindertenvertrauensperson (BVP) die größten Herausforderungen?

Kurt: Da diese Rolle längere Zeit nicht besetzt war und die Schulung zur BVP erst im Jänner 2025 begonnen hat, ist für mich die größte Herausforderung, Ansprechpartner*innen (intern und extern) und deren Zuständigkeiten herauszufinden. Zusätzlich sind für mich auch alle Tätigkeiten und Kompetenzen des Betriebsrates neu.

Wieviel Zeit steht dir als Behindertenvertrauensperson für diese Aufgabe zur Verfügung?

Kurt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mir ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, damit ich diese Tätigkeit ausüben kann. Vorerst haben wir als Richtwert bis zu 10 Stunden in der Woche vereinbart.

Wie ist die Zusammenarbeit mit deinen Stellvertretern?

Kurt: Ich tausche mich regelmäßig mit meinen Stellvertretern Florian Kapusta und Sebastian Schandl aus. Da aber noch nicht viele Anfragen an uns gestellt werden, ist die Zusammenarbeit noch sehr überschaubar.

Wie wird deine Rolle als BVP deinem Empfinden nach in der Caritas wahrgenommen?

Kurt: Nach meinem Empfinden finden es die meisten Personen wichtig, dass diese Rolle nachbesetzt worden ist. Das Wissen, was meine Tätigkeiten oder Kompetenzen sind, ist aber noch nicht sehr verbreitet.

Auf welche positiven Errungenschaften kannst du in der Caritas aufbauen?

Kurt: Es gibt den allgemeinen Caritas Wertekompass, in dem als eine Kerndimension körperliche und geistige Fähigkeiten – Arbeiten mit Behinderung verankert ist. Es gibt außerdem bereits Strukturen vom Arbeitgeber wie zum Beispiel ein eigenes Ability Management und auch die Servicestelle Gesundheit unterstützt Menschen mit Behinderung. In der Betriebsvereinbarung ist auch ein „Sonderurlaub für begünstigte Behinderte“ mit 2 Tagen bei einer 5-Tage-Woche festgeschrieben.

Wo siehst du den dringendsten Handlungsbedarf?

Kurt: Da noch keine schwerwiegenden Beschwerden an mich herangetragen worden sind, gehe ich davon aus, dass Menschen mit Behinderung in der Caritas fair behandelt werden. Um in so einem großen Unternehmen Verbesserungswürdiges zu identifizieren, bin ich auf Meldungen bzw. Informationen von Arbeitnehmer*innen angewiesen und freue mich auf diese.

Was möchtest du in deiner Zeit als BVP erreichen?

Kurt: Ich möchte die BVP als kompetente Stelle etablieren, an die sich jede*r Arbeitnehmer*in, aber auch die Arbeitgeber*in (Vorgesetzte), vertrauensvoll wenden kann.

Welche persönlichen Erfahrungen in Bezug auf deine Person hast du in der Caritas gemacht?

Kurt: Eine offene, herzliche und wertschätzende Willkommenskultur. Ich habe ein offenes Ohr für jedes Anliegen und kann gut zuhören.

Hast du gewusst?
Ab mindestens fünf begünstigten behinderten Arbeitnehmer*innen wird in einem Betrieb von diesen eine Behindertenvertrauensperson (BVP) gewählt.

In welchen Angelegenheiten können sich Mitarbeiter*innen an dich wenden?

Kurt: Die BVP ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen, die die Beschäftigung und Integration von Menschen mit Behinderungen betreffen. Sie können meine Stellvertreter und mich in einer Vielzahl von Angelegenheiten kontaktieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Alles rund um Barrierefreiheit, insbesondere Bedarf an speziellen Arbeitsplatzausstattungen oder Anpassungen.
  • Fragen zur Integration und Gleichbehandlung im Unternehmen.
  • Hilfe bei Konflikten oder Problemen im Arbeitsumfeld unter Kollegen*innen oder mit Führungskräften.
  • Information und Unterstützung bei beruflichen Rehabilitations- und Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Unterstützung bei Antrag auf Behindertenpass und/oder Feststellbescheid.
  • Unterstützung bei Anträgen bei der PVA (Rehabilitationsgeld, Pflegegeld)
  • Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften für Arbeitnehmer*innen mit Behinderung (Kündigung, Arbeitszeiten, Entgelt, etc.).

Für welche Mitarbeiter*innen bei Hilfe in Not bist du Ansprechperson?

Kurt: Primär bin ich Vertrauensperson für begünstigte behinderte Arbeitnehmer*innen. Darüber hinaus kann sich aber jede Kollegin bzw. jeder Kollege bei Fragen rund um das Thema Menschen mit Behinderung bei uns melden. Da wir der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, behandeln wir, wenn gewünscht, jede Anfrage anonym und diskret.

Warum ist es so wichtig, sich als Mitarbeiter*in einen Feststellungsbescheid zu beantragen?

Kurt: Hier gibt es meiner Meinung nach zwei wichtige Dinge: den erhöhten Kündigungsschutz und die Förderungen im beruflichen Bereich. Der Erhöhte Kündigungsschutz stellt sicher, dass das Dienstverhältnis eines begünstigten Behinderten nur mit vorheriger Zustimmung des Behindertenausschusses gekündigt werden kann. Die Zustimmung, die von den Landesstellen des Sozialministeriumservice erteilt wird, muss mindestens 4 Wochen vor der Kündigung beantragt werden. In besonderen Fällen ist eine nachträgliche Zustimmung möglich. Eine Kündigung ohne Zustimmung ist unwirksam. Außerdem gibt es für begünstigte Behinderte Förderungen im beruflichen Bereich wie etwa 2 Tage zusätzlichen Urlaub pro Jahr.

Wie hoch ist die Zahl der Personen mit Feststellungsbescheid in der Caritas? Wieviel gibt es in HiN. Erfüllt die Caritas ihre Quote?

Kurt: In der Firma Hilfe in Not gibt es derzeit 32 begünstigte Behinderte, die dies auch dem Arbeitgeber bekannt gegeben haben. Unternehmen, die in Österreich mindestens 25 Arbeitnehmer*innen beschäftigen, sind verpflichtet auf jeweils 25 Beschäftigte eine*n „begünstigte*n“ Behinderte*n einzustellen. Da Hilfe in Not derzeit ca. 2.000 Mitarbeiter*innen hat, sollte es ca. 80 begünstigte Behinderte geben, um die Quote zu erreichen. Bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht wird vom Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt) eine Ausgleichstaxe vorgeschrieben. Die Ausgleichstaxe dient der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt. Bei 400 oder mehr Leuten muss die Firma monatlich EUR 499,- pro Person mit Behinderung, die sie einstellen müsste, an das Sozialministeriumservice zahlen.

Vielen Dank für deinen Einsatz und das Interview!


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