Die geförderte Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmer*innen einen gleitenden Übergang in die Pension, indem sie ihre Arbeitszeit reduzieren.

Eine gesetzliche Änderung 2024 hat Neuerungen bei den Regelungen für die Altersteilzeit (ATZ) gebracht.
Wir haben Wissenswertes und die Änderungen auf einen Blick kurz zusammengefasst.
Die geförderte Altersteilzeit (kurz ATZ) gibt älteren Arbeitnehmer*innen mit Zustimmung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und einen gleitenden Übergang in die Pension zu schaffen.
Die Altersteilzeit bietet unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Caritas Kollektivvertrag, Punkt C.9 Altersteilzeit) die Möglichkeit, frühestens fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter die Arbeitszeit zwischen 40 % und 60 % zu reduzieren.
Das Gehalt wird dabei um 20 bis 30 % reduziert. Pensionsansprüche, Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bleiben bestehen als würde es keine Reduzierung geben.
Vier neue Bandbreitenmodelle bei der Altersteilzeit
Bisher konnten die Mitarbeiter*innen der Caritas ausschließlich die kontinuierliche Variante der Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Im letzten Jahr wurde diese Variante vor dem Hintergrund allgemeiner gesetzlicher Änderungen um vier von der Arbeitgeberin vorgegebene Modelle erweitert. Die sogenannte Bandbreitenmodelle sind in einer Betriebsvereinbarung und ab 1.1.2024 gültig.
ATZ Modell 1
Innerhalb der fünf Jahre der Altersteilzeit wird die Wochenstundenanzahl zweimal in den ersten vier Jahren und einmal im letzten Jahr reduziert.
Beispiel: Reduzierung der Arbeitszeit um insgesamt 50 % bedeutet, in den ersten beiden Jahren 25 %, in den nächsten beiden Jahren 62,5 % und im letzten Jahr 75 % Reduktion der Arbeitszeit.
ATZ Modell 2
Innerhalb der fünf Jahre der Altersteilzeit wird die Wochenstundenanzahl auch reduziert, allerdings kontinuierlich jedes Jahr.
Beispiel: Reduzierung der Arbeitszeit um insgesamt 50 % bedeute: Im ersten Jahr 30 %, im zweiten Jahr 40 %, im dritten Jahr 50 %, im vierten Jahr 60 % und im fünften Jahr 70 % Reduktion der Arbeitszeit.
ATZ Modell 3
Ermöglicht die schrittweise Reduktion der Wochenstundenanzahl, aber auch eine 1-monatige Freizeitphase am Ende jedes Halbjahres.
ATZ Modell 4
Bedeutet eine schrittweise Reduktion der Wochenstundenanzahl und eine 3-monatige Freizeitphase am Ende des letzten Halbjahres (nur bei 50 % Arbeitszeitreduktion möglich).
Altersteilzeitrechner ausprobieren
Du möchtest wissen, mit wie viel Geld du in der Altersteilzeit rechnen kannst? Mit dem Altersteilzeitrechner der Arbeiterkammer kannst du ganz einfach berechnen, mit wie viel Geld du rechnen kannst, wenn du deine Arbeitszeit verringerst.
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