Nach dem Abschluss des Kollektivvertrags 2025 ist nun rechtzeitig vor Beginn des neuen Jahres auch die neue Betriebsvereinbarung fertig verhandelt.
Die BV 2025 bringt einige Verbesserungen. Wir stellen die wichtigsten Neuerungen vor!
Die Neuerungen in der Betriebsvereinbarung ab 2025 im Überblick:
SEG-Zulage wird um 6 % erhöht!
- Die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (SEG) steigt um 6 %, dh um 50 % über der KV-Erhöhung.
Flexibilitätszuschuss („Flexizuschlag“) wird ab 01.01.2025 höher entlohnt!
- Für die Bereitschaft zur kurzfristigen Übernahme von Diensten innerhalb von 48 Stunden bekommst du einen „Flexibilitätszuschlag“. Dieser wird um ein weiteres Jahr verlängert und die Entlohnung erhöht sich um 4,2 % auf 6,25 Euro pro Stunde.
- Den Flexizuschlag bekommst du ab nächstem Jahr länger. Kurzfristig übernommene Dienste werden bis zu 6 Stunden (bisher 4 Stunden) minutengenau abgegolten. Für Dienste, die länger als 6 Stunden dauern, bekommst du eine pauschale Abgeltung von 37,50 Euro.
Freiwillige „Reservedienste“ wurden im KV 2025 neu eingeführt, in der BV 2025 sind sie und die Bezahlung dafür geregelt.
- Reservedienste sind bezahlte freiwillige Bereitschaftsdienste, die mehr Dienstplanstabilität bringen sollen.
- Meldest du dich freiwillig und aktiv für einen Reservedienst, erhältst du künftig 4,08 Euro pro Stunde für die geplante Reservedienstzeit – und zwar unabhängig davon, ob du tatsächlichen zum Einsatz kommst. Dies schafft Planungssicherheit und mehr Flexibilität in der Erstellung der Dienstpläne.
Trennungszulage wird um 4 % erhöht!
- Wenn du Klient*innen, Kinder oder Jugendliche im Rahmen der Arbeit bei einer Urlaubsaktion begleitest, bekommst du bisher schon eine sogenannte „Trennungszulage“. Diese steigt um 4 % auf 61,33 Euro pro volle 24 Stunden Abwesenheit vom Dienstort.
Jobticket wird verlängert!
- Das Jobticket mit einem Ersatz bis zu 33 Euro monatlich bzw. bis zu 396 Euro pro Jahr und der ÖBB-Vorteilscard Hunderter werden um ein weiteres Jahr verlängert.
Kilometergeld wird angehoben!
- Das Kilometergeld wird einheitlich auf 0,46 Euro pro km angehoben, egal mit welchem eigenen Fahrzeug (Pkw, Fahrrad/eBike oder neu Motorrad) du unterwegs bist.
- Für Mitfahrer*innen wird der bisherige Kostensatz verdoppelt und steigt auf 0,10 Euro.
- Weiterhin bestehen bleibt die Kilometergeld-Kaskoversicherung, die bei dienstlichen Fahrten Unfallschäden am Privatfahrzeug auch bei Eigenverschulden abdeckt. Zudem werden Schäden beim/bei der Unfallgegner*in bis zu 600 Euro übernommen. Die zusätzliche Absicherung durch die Kilometergeld-Kaskoversicherung kostet die Caritas ca. 3,3 Cent pro km und ist der Grund, warum keine weitere Anhebung des Kilometergeldes auf die steuerlichen Höchstsätze möglich ist.
Bei Mobilen Diensten in Zukunft 10-Stunden-Dienste bei 4-Tage-Woche möglich!
- Arbeitest du in den Mobilen Diensten, sind für dich ab nächstem Jahr 10-Stunden-Dienste innerhalb der Normalarbeitszeit von Montag bis Freitag bei Verteilung auf vier Arbeitstage innerhalb einer Arbeitswoche möglich.
Betriebsvereinbarungen 2025 zum Nachlesen
Die Betriebsvereinbarungen 2025 findest du >> hier auf unserer Website (mit Login) bzw. auch im Organisationshandbuch der HR.
Du hast Fragen oder Feedback? Schreib uns an betriebsrat-hin@caritas-wien.at.
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