Weihnachtsgeld – keine Selbstverständlichkeit!

Wir alle freuen uns beim Blick auf den Gehaltszettel im November, das Weihnachtsgeld kommt! Wusstest du, dass das 13. und 14. Gehalt keine Selbstverständlichkeit sind?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind Sonderzahlungen, die erkämpft wurden und es gibt sie nur dort, wo sie auch im Kollektivvertrag stehen!


In Österreich bekommen 98% der Beschäftigten zweimal im Jahr eine Sonderzahlung, das sogenannte Urlaubs- und Weihnachtsgeld, weil sie einen Kollektivvertrag haben.

Die für Arbeitnehmer*innen in Österreich wichtige Errungenschaft ist allerdings keine Selbstverständlichkeit – die Sonderzahlungen wurden über Jahrzehnte von Gewerkschaften erkämpft und sind in Kollektivverträgen verankert.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommt also nur, wer einen Kollektivvertrag hat, in dem diese Sonderzahlungen festgeschrieben sind. Regelt weder Kollektivvertrag noch Arbeitsvertrag das Weihnachtsgeld, besteht auch kein Recht darauf.

Als Mitarbeiter*in der Caritas erhältst du zweimal im Jahr – im Mai („Urlaubsgeld“) und im November („Weihnachtsgeld“) – eine Sonderzahlung. Im >> Carinet findest du aktuell auch einen Artikel zum Weihnachtsgeld.


>> Hier kannst du mehr zum Weihnachtsgeld nachlesen, seit wann es die Sonderzahlung gibt und wer sie bekommt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.