KV-Verhandlungen 2025 in der Caritas – Infos & Forderungen

Es geht los! Am 8. November starten die KV-Verhandlungen 2025 für die Caritas.

Wir informieren dich über die Forderungen der Arbeitnehmer*innen sowie jene der Arbeitgeberin.


Vielleicht hast du es mitbekommen, die KV-Verhandlungen bei der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) haben bereits begonnen und die ersten beiden Verhandlungsrunden sind absolviert.

In der Caritas beginnen die KV-Verhandlungen am 8. November. Weitere Verhandlungstermine sind:

  • 27. November
  • 4. Dezember
  • 16. Dezember

Bei unserer Betriebsversammlung am 5. November haben wir die Forderungen der Arbeitnehmer*innen für die KV-Verhandlungen 2025 vorgestellt und diskutiert sowie auch unsere Forderungen als Betriebsrat Hilfe in Not vorgestellt und diskutiert. Wir danken allen Kolleg*innen, die dabei waren, Fragen gestellt und mitdiskutiert haben!

Damit du zu den KV-Verhandlungen in der Caritas gut informiert bist, werden wird dich in den nächsten Wochen zeitnah auf dem Laufenden halten und stehen dir natürlich für Fragen und Auskünfte zu den Verhandlungen oder Forderungen jederzeit gerne zur Verfügung.


  • Wir fordern mehr Gehalt! Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Gehälter über der Inflation sowie aller Zulagen und Zuschläge.

  • Wir fordern mehr Freizeit! Soziale Arbeit ist anstrengend. Wir fordern eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich sowie eine zusätzliche Urlaubswoche.

  • Wir fordern mehr Sicherheit! Unsichere Dienstpläne führen zu wenig Planbarkeit. Wir wollen mehr Geld fürs Einspringen, volle Bezahlung für Nachtarbeitsstunden und die volle Anrechnung aller Vordienstzeiten.

  • Deutliche Erhöhung der Gehälter mit 01.01.2025, insbesondere von niedrigen Einkommen.

  • IST-Erhöhung sowie eine entsprechende Valorisierung aller Zulagen und Zuschläge.

  • Alle Zulagen und Zuschläge werden zusätzlich zur Anpassung („Valorisierung“) um +20% erhöht.

  • Anhebung Verwendungsgruppe III um mind. 200,- EUR.

  • Verankerung des Pflegeberufszuschuss (aktuell in der Höhe von mind. 135,50 EUR) im KV.

  • Einführung einer Gehaltsstufe 17 und 18 (jeweils mit einer Erhöhung um den Sprung von 15 auf 16).
  • Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich.

  • Eine Woche mehr Urlaub – für bestehende Mitarbeiter*innen ab 2025, für neue Mitarbeiter*innen nach Vollendung des ersten Dienstjahres. Diese zusätzliche Urlaubswoche gebührt auch bei einem bestehenden Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche.
  • SEG-Zulage in der Höhe von 240,- EUR für alle, die im unmittelbaren Kontakt mit Kund*innen bzw. Klient*innen oder in Einrichtungen mit Schmutzaufkommen und/oder körperlicher/psychischer/seelischer Erschwernis arbeiten.

  • 50% Zuschlag an Sonn- & Feiertagen (auch an Karfreitag, 24. und 31. Dezember) für alle Mitarbeiter*innen – auch Mitarbeiter*innen im Dauerbetrieb.

  • Anrechnung der gesamten Vordienstzeiten auf alle Ansprüche (bis jetzt nur bis zu 10 Jahren).

  • Begrenzung der Arbeitstage in Folge: Es darf an höchsten 5 Tagen in Folge gearbeitet werden.

  • Dienstbereitschaft: Einführung eines entgeltlichen freiwilligen Bereitschaftsdienstes zur besseren Dienstplanstabilität. Für die einvernehmlich geplante Bereitschaft gebührt ein Zuschlag von 30,- EUR für einen Tagdienst und 60,- EUR für einen Nacht-/Sonn- oder Feiertagsdienst.

  • Höheres 13. und 14. Gehalt: Für die Berechnung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes werden neben dem Durchschnitt der in den letzten 5 Monaten gebührenden Monatsgehälter auch Zulagen und Zuschläge sowie durchschnittlich ausbezahlten Mehrarbeits- und Überstunden berücksichtigt (dadurch höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld).

Die Forderungen der Arbeitgeber*innen findest du >> hier.


Um was geht’s bei den KV-Verhandlungen eigentlich?

Wusstest du, dass es in Österreich keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn gibt?

Wie hoch Löhne und Gehälter sind, ist in Kollektivverträgen geregelt. Deshalb sind Kollektivverträge auch so wichtig – sie regeln die Löhne, Arbeitsbedingungen und andere arbeitsrechtliche Vorschriften für Betriebe.

Die Kollektivverträge sind ein wesentliches Instrument, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Rechte der Arbeitnehmer*innen zu sichern. Bei den jährlichen KV-Verhandlungen stehen vor allem Themen wie Gehaltserhöhungen, Arbeitszeitmodelle, Arbeitszeitregelungen, Fortbildungsmöglichkeiten sowie soziale Absicherung im Mittelpunkt.

In der Caritas haben wir seit mehr als 20 Jahren einen eigenen Kollektivvertrag. In diesen 20 Jahren ist einiges gelungen, neben Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen haben die Gewerkschaften auch kontinuierliche Erhöhungen der Gehälter ausverhandelt – sieh selbst!

(c) GPA/vida; https://arbeitmitmehrwert.at


  • Vorbereitung: Beide Seiten – die Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen und die Caritas als Arbeitgeberin – bringen ihre Forderungen und Vorschläge ein.
  • Übergabe der Forderungen: Die KV-Verhandlungen starten offiziell mit der gegenseitigen Übergabe der Forderungen.
  • Verhandlungen: Es finden Gespräche an festgesetzten Terminen statt, in denen beide Seiten versuchen, ihre Forderungen durchzubringen bzw. sich auf Kompromisse zu einigen. Es kann mehrere Verhandlungsrunden geben, um zu einer Einigung zu kommen.
  • Ergebnis: Wenn eine Einigung zwischen den Verhandlungsteams der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen erzielt wird, wird der neue Kollektivvertrag unterzeichnet und tritt in Kraft.

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