Neuerungen beim schlafenden Nachtdienst ab 01.09.2024

Endlich ist es soweit: Die langjährige Forderung, dass Unterbrechungen im schlafenden Nachtdienst (SND) bezahlt werden, wird umgesetzt!

Hier die wichtigsten Infos zu den Neuerungen!


Ab 1. September 2024 werden Arbeitsaufnahmen im schlafenden Nachtdienst ab der 31. Minute (in Summe pro Nacht) als Arbeitszeit bezahlt – zusätzlich zur SND-Pauschale. Damit wird eine deutliche Verbesserung geschaffen.

Bisher wurden Arbeitsaufnahmen während des schlafenden Nachtdienstes nicht bezahlt. Für jeden Nachdienst mit Schlafberechtigung wurden 4 Stunden abgegolten, darüber hinaus gab es pro Nacht einen Pauschalzuschlag in der Höhe von 23,89 Euro.

Als Unterbrechung gelten alle aktiven Arbeitsaufnahmen, wie z. B. pädagogische oder medizinische Notfälle und unmittelbar notwendige Tätigkeiten, die sofort erledigt werden müssen.

Daher ist es nun wichtig, dass du jede Unterbrechung im UPI erfasst!


  • Jede Unterbrechung kannst du als „Dienst Arbeitsbereitschaft“ erfassen.
  • Falls es sich um einen Arbeitseinsatz vor Mitternacht handelt, wähle dazu bitte den Tag aus, an dem der Nachtdienst begonnen hat.
  • Alle Störungen danach werden dem Tag zugeordnet, an dem der Nachtdienst endet.

Wichtig: Trage jede Unterbrechung ein! Die 30 Minuten, die nicht entlohnt werden, werden vom UPI automatisch abgezogen.

Eine genauere Anleitung findest du >> hier. Bei Unklarheiten und Fragen wende dich auch gerne an >> unser Betriebsratsteam.

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