Was du zu deinem Urlaub wissen solltest…  

Die Urlaubssaison steht bevor und viele von uns sehnen sich schon nach dem wohlverdienten Urlaub.

Damit du gut vorbereitet in deinen Urlaub gehen kannst, haben wir für dich ein paar wichtige Infos den Urlaub betreffend zusammengefasst.


Kann ich Urlaub nehmen wann ich will?

Nein! Urlaub kann nur in Absprache und im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in konsumiert werden.

Einseitig kannst du in der Regel nicht Urlaub nehmen, kannst aber auch keinesfalls in Urlaub geschickt werden. Eine Ausnahme ist der „persönliche Feiertag“, bei dem du das Recht hast, einen Urlaubstag pro Urlaubsjahr einseitig zu bestimmen.


Wie wird mein Urlaubsjahr berechnet? Wie viel Urlaub habe ich?

Das hängt davon ab, wann du bei der Caritas zu arbeiten begonnen hast:

  • Hast du bis Ende 2019 bei der Caritas zu arbeiten begonnen, erfolgt die Berechnung deines Urlaubs immer nach Kalenderjahr (Jänner-Dezember).
  • Solltest du ab 01.01.2020 in die Caritas eingetreten sein, so gilt dein Arbeitsjahr als Urlaubsjahr (beginnend mit dem Monat deines Eintritts in die Caritas).

Grundsätzlich bekommst du 25 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Seit 2020 gilt in der Caritas allerdings, dass du ab deinem zweiten Dienstjahr bei der Caritas Anspruch auf 27 Urlaubstage pro Jahr hast – also um zwei Tage mehr als die gesetzliche Regelung vorsieht.

Nach spätestens 25 Dienstjahren bei der Caritas erhöht sich dein Urlaubsanspruch auf sechs Wochen. Dafür können auch bestimmte Schul-, Studien- und Vordienstzeiten angerechnet werden.


Wie lange ist mein Urlaub gültig bzw. wann verjährt mein Urlaub?

Urlaub ist als Auszeit vom Arbeitsalltag gedacht und soll dir wohlverdiente Erholung ermöglichen. Grundsätzlich solltest du deinen Jahresurlaub auch möglichst bis zum Ende deines Urlaubsjahres verbrauchen.

Keine Sorge, solltest du in einem Jahr deine Urlaubstage nicht verbrauchen, verfallen diese nicht. Nicht verbrauchte Urlaubstage nimmst du in das nächste Urlaubsjahr mit.

Denn rechtlich verfällt Urlaub, den du während des Urlaubsjahres nicht konsumieren konntest, erst zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Kurz gesagt: Du hast also drei Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen (z.B. kannst du offene Urlaubstage aus 2024 bis 2026 konsumieren).


Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Hier gibt es eine klare Regelung: Falls du im Urlaub krank wirst, melde das unverzüglich der Arbeitgeber*in. Dein Urlaub wird unterbrochen, wenn der Krankenstand länger als drei Kalendertage (Samstag und Sonntag zählen auch) dauert und du eine Krankenstandbestätigung vorlegst. Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert deinen Urlaub zwar nicht, aber diese Tage zählen nicht als verbrauchter Urlaub.


Ich bin im Ausland auf Urlaub und mein Rückflug wird gestrichen? Was muss ich tun und beachten?

Immer wieder fallen Flüge aus oder werden gestrichen. Da kann der Urlaub schnell mit einer bösen Überraschung enden, wenn der Rückflug storniert wird, man im Ausland festsitzt und es nicht rechtzeitig zurück an den Arbeitsplatz schafft. Für diesen Fall gilt es einige Dinge zu beachten:

  • Grundsätzlich musst du alles unternehmen, um pünktlich wieder von deinem Urlaub zurück zu sein und bei der Arbeit zu erscheinen. Das bedeutet, dass du z.B. Verspätungen wie Staus oder sonstige Wartezeiten einkalkulieren musst.
  • Wird jedoch dein Rückflug storniert, handelt es sich um ein unvorhergesehenes und von dir unverschuldetes Ereignis. Sollte es auch keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten geben (etwa eine Flugumbuchung) und du es deshalb nicht pünktlich zur Arbeit schaffen, ist es wichtig, dass du umgehend die Arbeitgeber*in informierst. Die Information kann per Telefon oder auch per E-Mail erfolgen.
  • Wenn du die Arbeitgeber*in informierst, drohen dir keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen und du bekommst auch dein Gehalt weiterbezahlt (zumindest für eine gewisse Zeit). Ein unvorhergesehen gestrichener Rückflug ist ein rechtmäßiger Grund, der Arbeit fernzubleiben, es handelt sich um einen sogenannten „Dienstverhinderungsgrund“. Es kann daher von dir auch nicht verlangt werden, dass du dir einen zusätzlichen Urlaubstag nimmst.

Wir wünschen dir einen feinen und vor allem erholsamen Urlaub!


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