Rechtzeitig vor Weihnachten gibt es einen neuen Kollektivvertrag (KV) und eine verbesserte Betriebsvereinbarung (BV) für 2024.
Der neue Kollektivvertrag 2024 bringt dir mehr Gehalt: Die KV-Gehälter werden ab 01.01.2024 um 9,2 % erhöht.
Auch in der Betriebsvereinbarung 2024 konnten Verbesserungen vereinbart werden.
Hier die wichtigsten Ergebnisse und Änderungen für dich!
KV-Abschluss 2024
Der neue Kollektivvertrag 2024 gilt ab 01.01.2024 und bringt dir mehr Gehalt und für viele Kolleg*innen auch Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen.
So werden alle Gehälter sowie Zulagen bzw. Zuschläge aus dem Kollektivvertrag um 9,2 % erhöht. Zudem gibt es Verbesserungen beim schlafenden Nachtdienst im Fall einer Arbeitsaufnahme und für Teilzeitkräfte durch Verkleinerung des „Rucksacks“.
Amela Bousaki und Nina Zechner zum Ergebnis der Verhandlungen:
„Oberstes Ziel bei den heurigen Kollektivvertragsverhandlungen war ein möglichst hoher Gehaltsabschluss, was durch eine Anhebung um 9,2 Prozent gelungen ist.“
Das Wichtigste zum KV-Abschluss in Kürze:
Deutliche Lohnerhöhung für alle – Gehälter steigen um 9,2 %
- Die KV-Gehälter werden mit 01.01.2024 um 9,2 % erhöht. Damit steigen die Gehälter über der durchschnittlichen Inflation der letzten 12 Monate, die bei 8,7 % lag.
- Die Erhöhung setzt sich aus einer Anhebung der Gehälter um 7,7 % sowie einer unbefristeten monatlichen Zulage in der Höhe von 1,5 % zusammen. Die KV-Zulage von 1,5 % (max. 2,- Euro/Arbeitstag) wird künftig in Form von Gutscheinen für Lebensmitteleinkäufe ausgegeben.
- Die Lehrlingseinkommen werden ebenfalls um 9,2 % angehoben.
- Auch alle im Kollektivvertrag festgeschriebenen Zulagen und Zuschläge (z.B. Rufbereitschaft, Pauschalen für schlafenden und wachenden Nachtdienst), UGT und PRAM werden um 9,2 % erhöht.
Verbesserung beim schlafenden Nachtdienst
- Eine deutliche Verbesserung gibt es endlich beim schlafenden Nachtdienst: Ab 01.09.2024 wird eine Unterbrechung der Nachtruhe und Arbeitsaufnahme über einer halben Stunde in Summe pro Nacht als Arbeitszeit bezahlt (zusätzlich zur SND-Pauschale). Bisher waren alle Unterbrechungen in einem schlafenden Nachdienst durch die SND-Pauschale abgegolten.
Verkleinerung des „Rucksacks“ bringt Verbesserung für Teilzeitbeschäftige
- Der „Rucksack“ für die Mitnahme von Zeitguthaben wird auf das 1,25-fache (statt bisher des 2-fachen) des vereinbarten wöchentlichen Beschäftigungsausmaßes reduziert. Durch die Verkleinerung des „Rucksacks“ werden Mehrstundenzuschläge früher wirksam und Mehrstunden, die nicht im Rucksack übertragen werden können, schneller ausbezahlt.
- Diese Regelung gilt für Teilzeitbeschäftigte in Einrichtungen, in denen Gleitzeit nicht möglich ist.
Wichtige Änderungen in der Betriebsvereinbarung in Kürze:
Jobticket für alle ab 2024
- Ab 01.01.2024 haben alle Mitarbeiter*innen nach vier Monaten Beschäftigungsdauer die Möglichkeit ein „Jobticket“ in Form einer monatlichen Zuzahlung (max. EUR 396,- pro Jahr) zu bekommen. Dafür brauchst du nur entweder eine Jahreskarte oder ein Klimaticket vorlegen. Alternativ kannst du auch eine ÖBB-Vorteilskarte vorlegen und erhältst dafür pauschal 100,- Euro abgeholt.
Flexibilitätszuschlag für kurzfristiges Einspringen kommt
- Für alle Mitarbeiter*innen, die nach Dienstplan arbeiten, kommt ab 01.01.2024 ein Flexibilitätszuschlag. Wenn du kurzfristig (innerhalb von 2 Tagen) bereit bist einzuspringen und Dienste übernimmst, bekommst du zukünftig für jede übernommene Stunde 6,- Euro bzw. für Dienste länger als 4 Stunden max. 24,- Euro (zusätzlich zur bezahlten Arbeitszeit).
Ein paar Anmerkungen zum KV- und BV-Abschluss:
Wir freuen uns, dass bei den KV-Verhandlungen, die hart aber stets fair geführt wurden, einiges gelungen ist. Die deutliche Erhöhung der Gehälter ist nicht nur aufgrund der hoher Teuerung wichtig und notwendig, es ist auch ein wesentliches Signal und ein Baustein, um im Sozial- und Gesundheitsbereich Arbeitskräfte für die Zukunft zu sichern. Mit der neuen verbesserten Regelung beim schlafenden Nachdienst (SND) sowie dem Flexibilitätszuschlag für kurzfristiges Einspringen werden nun endlich auch zwei langjährige Forderungen von uns und Wünsche vieler Kolleg*innen im Dauerbetrieb umgesetzt.
Es gibt aber auch Forderungen, für die wir uns als Betriebsrat in den KV- und BV-Verhandlungen stark gemacht haben, bei denen diesmal leider keine Einigung gelungen ist.
So sind wir mit unserer KV-Forderung nach einer zusätzlichen Woche Urlaub und damit mehr Freizeit für alle Mitarbeiter*innen (zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub) nicht durchgekommen. Auch bei der Vereinheitlichung sowie der Erhöhung der SEG-Zulage ist keine Einigung mit der Dienstgeberin gelungen. Die SEG-Zulage wird ab nächstem Jahr nur für die Mobilen Dienste um 10% erhöht. Die SEG-Zulage wird ab nächstem Jahr nur für die Mobilen Dienste um 10% erhöht, da die Kolleg*innen weiterhin für dienstliche Fahrten einen Kostenersatz als Pauschale erhalten und dadurch vom Zuschuss für das Jobticket ausgenommen sind.
Für diese Themen werden wir uns auch weiterhin als dein Betriebsrat einsetzen und stark machen. Denn soziale Arbeit ist mehr Wert und bringt Mehrwert!
Den fertigen Kollektivvertrag 2024 und die neuen Betriebsvereinbarungen findest du demnächst auch im Organisationshandbuch im Carinet bzw. hier auf unserer Website.
Du hast Fragen oder Feedback? Schreib uns an betriebsrat-hin@caritas-wien.at.
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