Start der KV-Verhandlungen & Forderungen Arbeitnehmer:innen

Am 13. November starten die Kollektivvertragsverhandlungen für die Caritas.

Wir informieren dich über die wesentlichen Forderungen der Arbeitnehmer:innen.


Es geht los! Die KV-Verhandlungen beim SWÖ und der Diakonie haben bereits begonnen und die erste Verhandlungsrunde ist absolviert, nun geht es auch bei der Caritas los.

Am 13.11. starten die KV-Verhandlungen für die Arbeitnehmer:innen der karitativen Arbeitgeber:innen („Caritas“), wie sie offiziell heißen.

Wir werden dich zu den KV-Verhandlungen bei der Caritas immer zeitnah auf dem Laufenden halten und stehen dir natürlich für Fragen und Auskünfte zu den Verhandlungen oder Forderungen jederzeit gerne zur Verfügung.

Start der KV-Verhandlungen am 13.11.

Vor dem Hintergrund der sehr hohen Teuerung in den letzten Monaten erwarten sich die Mitarbeiter:innen in der Caritas zurecht einen guten Abschluss, der ihnen eine spürbare Gehaltserhöhung und Verbesserungen der Rahmenbedingungen für ihren Arbeitsalltag bringt.

Schwierige Ausgangslage

Die hohe Inflation ist eine große Herausforderung für alle. Die zu verhandelnde rollierende Inflation (= Durchschnitt der letzten 12 Monate) liegt bei 8,7%.

Der Arbeitskräftebedarf der Branche ist enorm, die Gründe sind vielschichtig:

  • Immer mehr Menschen müssen betreut/gepflegt werden.
  • Viele werden die nächsten Jahre in Pension gehen.
  • Der Arbeitsdruck ist in den letzten Jahre massiv gestiegen, was mit ein Grund dafür ist, dass viele nur mehr Teilzeit arbeiten möchten/können.

Forderungen für die KV-Verhandlungen

Bei der Betriebsversammlung am 07.11. haben wir die Forderungen der Arbeitnehmer:innen für die KV-Verhandlungen 2024 bereits vorgestellt und diskutiert. Eine Zusammenfassung der Forderungen findest du unten.



Das KV-Verhandlungsteam setzt sich bei den Verhandlungen dafür ein, die Mindestgehälter deutlich zu erhöhen und auch die Rahmenbedingungen zu verbessern. Nur so können die Arbeit im Sozialbereich attraktiver und die Arbeitskräfte für die Zukunft gesichert werden!

Daher wird unter anderem gefordert

  • eine deutliche Erhöhung der Realeinkommen mit 01.01.2024 unter Berücksichtigung der Inflationsrate (November 2022 – Oktober 2023), insbesondere von niedrigen Einkommen

  • eine Begrenzung des Zeitguthabens bzw. der Gutstunden (“Rucksack”) am Ende jedes Durchrechnungszeitraums auf das wöchentliche Beschäftigungsausmaß (bisher das Doppelte, begrenzt mit 37 Stunden)
  • eine zusätzliche Woche Urlaub und damit mehr Freizeit für alle zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub (gilt auch bei einem bestehenden Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche)

  • eine Vereinheitlichung und Verankerung der SEG-Zulage im KV (in der Höhe von mind. 215,- Euro) für alle Mitarbeiter:innen, die unmittelbar mit Kund:innen- bzw. Klient:innenkontakt haben bzw. in Einrichtungen mit erhöhtem Schmutzaufkommen und/oder körperlicher Erschwernis arbeiten

  • die Klarstellung, dass Arbeitsaufnahme die Nachtbereitschaft (mit Schlafberechtigung) unterbricht und als Arbeitszeit zu bezahlen ist: Für Nachdienste mit Schlafberechtigung soll ein Pauschalzuschlag von 30,- Euro pro Nacht gewährt werden. Jede angefangene halbe Stunde einer Arbeitsaufnahme unterbricht die Bereitschaft und wird als halbe Stunde gerechnet und wie Nachtarbeit vergütet.

  • einen Mindestbetrag für Arbeiten an Sonn-/Feiertagen (mind. 15,- Euro pro geleisteter Arbeitsstunde) und einen Zuschlag von 50 % für Arbeit an dienstfreien Tagen (24./31. Dezember und Karfreitag)

  • Einführung eines entgeltlichen freiwilligen Bereitschaftsdienstes zur besseren Dienstplanstabilität. Für die einvernehmlich geplante Bereitschaft gebührt ein Zuschlag von 30,- Euro für einen Tagdienst und 60,- Euro für einen Nacht-/Sonn- und Feiertagsdienst
  • langfristige Sicherung des Pflegeberufszuschuss in der Höhe von mind. 135,- Euro  für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe sowie alle Arbeitnehmer:innen, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine UBV-Schulung („Unterstützung bei der Basisversorgung“) benötigen
  • Ausweitung der Pflegefreistellung auch für nahe/direkte Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

Wusstest du?

Die Caritas hat – seit mittlerweile 20 Jahren – einen eigenen Kollektivvertrag, der neben jenem der „Sozialwirtschaft Österreich“ (SWÖ) und der Diakonie der dritte „Sozial-Kollektivvertrag“ in Österreich ist.

In diesen 20 Jahren ist einiges gelungen, neben Verbesserungen bei den kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen haben die Gewerkschaften auch kontinuierliche Erhöhungen der Gehälter für die Mitarbeiter:innen der Caritas ausverhandelt.

(c) GPA/vida; https://arbeitmitmehrwert.at

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