Manchmal kommt man als Arbeitnehmer:in in eine Situation, dass man aufgrund eines wichtigen persönlichen Grundes nicht zur Arbeit kommen kann. Etwa bei Betreuungspflichten, wenn die Betreuungseinrichtung des Kindes geschlossen hat.
Was tun bei einer solchen Dienstverhinderung? Wir klären auf!
Aus gegebenem Anlass, weil uns vermehrt Fragen zum Thema persönliche Dienstverhinderung erreicht haben, klären wir auf!
Manchmal kommt man als Angestellte:r bzw. Arbeiter:in in die Situation, dass man aufgrund eines wichtigen persönlichen Grundes nicht zur Arbeit kommen kann. Viele stellen sich dann die Frage: Muss ich Urlaub bzw. Zeitausgleich nehmen? Muss mir der Arbeitgeber in bestimmten Fällen frei geben, wie lange bekomme ich frei und wird in dieser Zeit mein Gehalt weiterbezahlt?
Was ist eine Dienstverhinderung?
Persönliche Dienstverhinderungsgründe sind gesetzlich im Angestelltengesetz und Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie werden dort nicht detailliert angeführt, sondern allgemein umschrieben.
Im § 8 Absatz 3 des Angestelltengesetzes heißt es zu Dienstverhinderung:
„Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird.“
Bei Vorliegen bestimmter persönlicher Dienstverhinderungsgründe muss dir die Arbeitgeberin dein Gehalt weiterzahlen (so als ob du gearbeitet hättest), auch wenn du nicht am Arbeitsplatz erscheinst, und zwar wenn du…
- durch wichtige, deine Person betreffende Gründe
- ohne dein Verschulden
- während einer verhältnismäßig kurzen Zeit
an der Leistung deiner Arbeit verhindert bist.
Was sind wichtige persönliche Dienstverhinderungsgründe?
Wichtige persönliche Gründe sind beispielsweise…
- Betreuungspflichten von Kindern, wenn die Betreuungs- oder Bildungseinrichtung des Kindes (Kindergarten, Hort, Schule) geschlossen hat
- familiäre Gründe wie z.B. Hochzeit eines Kindes oder Begräbnis von nahen Angehörigen
- öffentliche Pflichten wie etwa eine Zeugenladung vor Gericht oder Vorladungen von Ämtern.
Eine Dienstverhinderung liegt bei oben genannten Gründen aber nur dann vor, wenn du alles Zumutbare unternommen hast, um die Dienstverhinderung zu vermeiden bzw. möglichst kurz zu halten.
Wichtig – Arbeitgeberin so schnell wie möglich informieren
Wenn du aus einem oben genannten Grund nicht zur Arbeit kommen kannst, musst du das der Arbeitgeberin so schnell wie möglich bekanntgeben und nachweisen. (Achtung: bleibst du ohne Information der Arbeit fern, so kann das schlimmstenfalls eine Entlassung rechtfertigen).
>> Hier findest du mehr Infos der Arbeiterkammer zum Thema Dienstverhinderung.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.