Am 25. November starten die KV-Verhandlungen bei uns in der Caritas.
Wir geben dir einen Überblick über die Forderungen der Arbeitnehmer*innen.
Wie angekündigt wollen wir dir einen Überblick über die Forderungen der Arbeitnehmer*innen in der Caritas geben und haben die wichtigsten Punkte für dich kurz zusammengefasst.
Unsere Forderungen als Arbeitnehmer*innen sind:
Mehr Lohn!
Eine deutliche Erhöhung der Realeinkommen unter Berücksichtigung der Inflationsrate und unter Berücksichtigung niedriger Einkommen sowie eine entsprechende Anpassung aller Zulagen und Zuschläge.
Zum Thema Arbeitszeit:
- die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich (die vereinbarte Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen wird dabei nicht reduziert),
- die Umsetzung entsprechend der Vereinbarung „Recht auf Anhebung des Stundenausmaßes bei Teilzeit“ (d.h. keine kurzfristigen befristeten Höheranstellungen, Umsetzung der Informationspflicht, …),
- die Begrenzung des Zeitguthabens („Rucksack“) auf das vereinbarte wöchentliche Beschäftigungsausmaß (bisher das Zweifache, maximal 37 Stunden).
Zum Thema Zuschläge:
- einen Zuschlag für die Mehr- bzw. Überstunden im Verhältnis 1:1,5 (bisher 1:1,3), die über den Rucksack geleisteten werden
- das Einbeziehen von Zuschlägen bei der Berechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen),
- einen Sonn-/Feiertagszuschlag für das Arbeiten am 24. und 31. Dezember sowie am Karfreitag,
- die Abgeltung übriger Zeitguthaben aus der „Rucksackregelung“ bei Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Zuschlag von 50%.
Zum Thema Einspringen:
Die Bereitschaft für Einspringen soll generell finanziell abgegolten werden. Zudem wird beim Einspringen innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ein Flexibilitätszuschlag („Flexibonus“) eingeführt.
- Flexibilitätszuschlag („Flexibonus“) – wird innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen vor dem Tag des Dienstbeginns ein Einspringen vereinbart oder die Arbeitszeit des Dienstplans verlängert, ist die gearbeitete Zeit mit dem Mehr-/Überstundenzuschlag im Folgemonat abzugelten.
- eine Abgeltung der Einspringbereitschaft mit einem Zuschlag von € 27,76,- für einen Tagdienst und € 55,52,- für einen Nachtdienst (22:00-06:00 Uhr) und ist nicht zu aliquotieren.
Zum Thema dienstfreie Zeit:
- ein beliebiger freier Tag anstatt des Karfreitags,
- ein Anspruch der zwei zusätzlichen Urlaubstage mit Beginn des zweiten Arbeitsjahres,
- ein früherer Anspruch auf die sechste Urlaubswoche (z.B. nach 5 Dienstjahren),
- eine zusätzliche Pflegefreistellung für nahe Angehörige (auch im nicht gemeinsamen Haushalt).
Zum Thema Verwendungsgruppen:
- die Streichung der Obergrenze zur Anrechnung von Vordienstzeiten,
- die Streichung der Verwendungsgruppe IVa für DGKP (Verwendungsgruppe III),
- die Anhebung der Verwendungsgruppe III.
Sonstiges:
- die Einführung von Lehrlingseinkommen.
- die Einführung einer Entschädigung für Praktikant*innen in Höhe von € 1000,-.
Du arbeitest im Bereich Mobile Dienste?
Hier fordern wir:
- die Erhöhung des Kilometergelds auf € 0,60,- bei Fahrten mit privatem PKW,
- die Anrechnung der An- und Heimfahrt zur ersten und von der letzter Klient*in/ Kund*in als Arbeitszeit und die Vergütung der anfallenden Fahrtkosten.
Du arbeitest in einer Einrichtung mit Dauerbetrieb?
Hier fordern wir:
- die Vergütung der Ruhepause, wenn eine Arbeitnehmer*in alleine einen wachenden Nachtdienst leistet,
- die Bezahlung jeder für die Arbeitsaufnahme angefangenen halben Stunde bei einem schlafendem Nachtdienst als Überstunde,
- einen Flexibilitätszuschlag („Flexibonus“) – wird innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen vor dem Tag des Dienstbeginns ein Einspringen des/der Arbeitnehmer*in vereinbart oder die Arbeitszeit des Dienstplans verlängert, ist die gearbeitete Zeit mit dem Mehr-/Überstundenzuschlag im Folgemonat abzugelten,
- eine Abgeltung der Einspringbereitschaft mit einem Zuschlag von € 27,76,- für einen Tagdienst und € 55,52,- für einen Nachtdienst (22:00-06:00 Uhr) und ist nicht anteilsmäßig aufzuteilen,
- und es darf an max. 7 Kalendertagen hintereinander gearbeitet werden.
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