In den letzten Wochen hat es leider viele Kolleg*innen erwischt und sie haben sich mit Covid-19 infiziert. Nach einem positiven Covid-19 Test heißt es erstmal ab in die Quarantäne.
Was du bei einer Quarantäne tun musst und was du nicht tun sollst, hier ein paar Infos für dich!
Corona-Infektion & Quarantäne
Nach mittlerweile fast zwei Jahren Pandemie wirft das Thema Corona und seine Folgen immer noch unzählige Fragen auf. Auch, weil sich die Regelungen und Vorgaben oft ändern.
Was ist etwa zu tun im Falle einer Corona-Infektion? Hier ergeben sich ein paar arbeitsrechtliche Fragen – zB wem man was melden muss, ob eine Quarantäne eigentlich Krankenstand ist oder ob man in der Quarantäne arbeiten muss. Hier kurz und knapp die wichtigsten Infos!
Was muss ich tun, wenn ich Covid-19 positiv bin?
- Sobald du einen positiven PCR- oder Antigen-Test abgegeben hast und bei dir eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, musst du unverzüglich in Quarantäne!
- Du erhältst von der Behörde einen Absonderungsbescheid und darfst nicht mehr zur Arbeit gehen!
- Sobald du von deiner Infektion weißt, bist du auch verpflichtet, es deiner Führungskraft umgehend mitzuteilen und ihr deinen Absonderungsbescheid zu übermitteln.
Muss ich in der Quarantäne arbeiten?
- Der behördliche Bescheid gilt als Arbeitsunfähigkeitsmeldung und du bist während der Quarantäne behördlich vom Dienst freigestellt (nach dem Epidemiegesetz).
- Dh du musst während der Quarantäne nicht arbeiten, bekommst aber weiterhin dein Gehalt bezahlt. (Die Caritas erhält für dich während du in Quarantäne bist und ausfällst einen Kostenersatz vom Bund)
- Quarantäne ist nicht Homeoffice! Du kannst nicht dazu verpflichtet werden, während deiner Quarantäne von zu Hause aus zu arbeiten. Nütze die Quarantäne zur gesundheitlichen Erholung.
Mehr Infos zur Corona-Quarantäne von der Arbeiterkammer (AK) >> https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/corona/Arbeiten_in_Quarantaene.html
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