Mit 1. Jänner 2022 gibt es Änderungen in den Betriebsvereinbarungen der Caritas Wien. Die BV 2022 und die Gleitzeit-BV werden an die Neuerungen des Kollektivvertrags angepasst.
Welche Änderung bringen die neuen das Jahr 2022? Wir haben die wichtigsten Neuerung kurz zusammengefasst!
- Trennungszulage für Urlaubsaktionen mit Klient*innen wird auf 50,- Euro erhöht (bisher 31,60 Euro pro volle 24 Stunden Abwesenheit vom Dienstort)
- für Vollzeitbeschäftige erhöht sich bei Inanspruchnahme des Persönlichen Rechts auf Mehrarbeit (PRAM) die SEG-Zulage um 2,7%
- für Teilzeitbeschäftige erhöht sich durch den neuen Stundenteiler die SEG-Zulage ebenfalls um 2,7%
- Der Wert für die Kindergutscheine wurde von bisher 60,- auf € 62,- Euro angehoben (–> bei 2 Kindern Anhebung von 120,- auf € 124,- Euro bzw. bei 3 oder mehr Kindern Anhebung von 180,- auf € 186,- Euro)
- Zuschläge für Nachtdienste, Sonn- und Feiertagsdienste sowie die Abgeltung für Rufbereitschaft wurden um 2,7% angehoben.
Änderungen auch beim Kollektivvertrag ab 2022
Auch beim Kollektivvertrag gibt es ab 1. Jänner 2022 Veränderungen – wir haben dich dazu bereits informiert. Hier noch einmal der Überblick zu den wichtigsten Neuerungen:
Für VOLLZEIT-Mitarbeiter*innen | Für TEILZEIT-Mitarbeiter*innen |
Verkürzung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Wochenstunden Wahlmöglichkeit: entweder 37 Wochenstunden bei gleichbleibendem Gehalt oder 38 Wochenstunden und monatlich um 2,7 % mehr verdienen (= „Persönliche Recht auf Mehrarbeit“ / PRAM) Neue Vollzeitmitarbeiter*innen, beginnen mit 37 Wochenstunden und können sich innerhalb des Probemonats für PRAM anmelden (nach Ablauf des Probemonats 38 Wochenstunden) | Teilzeitmitarbeiter*innen bekommen ein Gehaltsplus von 2,7% (aufgrund der Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 37 Wochenstunden) Recht auf einseitige Erhöhung der vereinbarten Wochenstunden, wenn innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten durchschnittlich mind. 1 Wochenstunde über das vereinbarte Anstellungsausmaß gearbeitet wird (Mitarbeiter*innen werden von der HR über die Möglichkeit informiert) Mehrarbeitszuschlag wird von bisher 25% auf 30% erhöht |
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