Neuerungen im KV und in den Betriebsvereinbarungen

Mit 1. Jänner 2022 gibt es Änderungen in den Betriebsvereinbarungen der Caritas Wien. Die BV 2022 und die Gleitzeit-BV werden an die Neuerungen des Kollektivvertrags angepasst.


Welche Änderung bringen die neuen das Jahr 2022? Wir haben die wichtigsten Neuerung kurz zusammengefasst!

  • Trennungszulage für Urlaubsaktionen mit Klient*innen wird auf 50,- Euro erhöht (bisher 31,60 Euro pro volle 24 Stunden Abwesenheit vom Dienstort)

  • für Vollzeitbeschäftige erhöht sich bei Inanspruchnahme des Persönlichen Rechts auf Mehrarbeit (PRAM) die SEG-Zulage um 2,7%

  • für Teilzeitbeschäftige erhöht sich durch den neuen Stundenteiler die SEG-Zulage ebenfalls um 2,7%

  • Der Wert für die Kindergutscheine wurde von bisher 60,- auf € 62,- Euro angehoben (–> bei 2 Kindern Anhebung von 120,- auf € 124,- Euro bzw. bei 3 oder mehr Kindern Anhebung von 180,- auf € 186,- Euro)

  • Zuschläge für Nachtdienste, Sonn- und Feiertagsdienste sowie die Abgeltung für Rufbereitschaft wurden um 2,7% angehoben.

Änderungen auch beim Kollektivvertrag ab 2022

Auch beim Kollektivvertrag gibt es ab 1. Jänner 2022 Veränderungen – wir haben dich dazu bereits informiert. Hier noch einmal der Überblick zu den wichtigsten Neuerungen:

Für VOLLZEIT-Mitarbeiter*innen Für TEILZEIT-Mitarbeiter*innen
Verkürzung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Wochenstunden

Wahlmöglichkeit:
entweder 37 Wochenstunden bei gleichbleibendem Gehalt oder 38 Wochenstunden und monatlich um 2,7 % mehr verdienen (= „Persönliche Recht auf Mehrarbeit“ / PRAM)

Neue Vollzeitmitarbeiter*innen, beginnen mit 37 Wochenstunden und können sich innerhalb des Probemonats für PRAM anmelden (nach Ablauf des Probemonats 38 Wochenstunden) 
Teilzeitmitarbeiter*innen bekommen ein Gehaltsplus von 2,7% (aufgrund der Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 37 Wochenstunden)

Recht auf einseitige Erhöhung der vereinbarten Wochenstunden, wenn innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten durchschnittlich mind. 1 Wochenstunde über das vereinbarte Anstellungsausmaß gearbeitet wird (Mitarbeiter*innen werden von der HR über die Möglichkeit informiert)

Mehrarbeitszuschlag wird von bisher 25% auf 30% erhöht
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.