Corona – Zusatz-KV für Caritas

(c) Gerd Altmann / Pixabay

Für die Mitarbeiter*innen in der Caritas haben die Gewerkschaften GPA und vida mit der Arbeitgeber in einen Corona-Zusatz-Kollektivvertrag vereinbart.

Darin geregelt sind etwa „Maskenpausen“ oder der Umgang mit Arbeitszeit bei verpflichtenden Corona-Tests.


Bei dauerhaftem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes muss den Beschäftigten nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske („Maskenpause“) ermöglicht werden. Zudem wurde geregelt, unter welchen Voraussetzungen Zeit, die für verpflichtende Corona-Tests notwendig ist, sowie An- und Abreisezeiten dafür Arbeitszeit sind.

>> Hier kannst du den Corona-Zusatz-Kollektivvertrag anschauen und herunterladen!

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