Für die Mitarbeiter*innen in der Caritas haben die Gewerkschaften GPA und vida mit der Arbeitgeber in einen Corona-Zusatz-Kollektivvertrag vereinbart.
Darin geregelt sind etwa „Maskenpausen“ oder der Umgang mit Arbeitszeit bei verpflichtenden Corona-Tests.
Bei dauerhaftem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes muss den Beschäftigten nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske („Maskenpause“) ermöglicht werden. Zudem wurde geregelt, unter welchen Voraussetzungen Zeit, die für verpflichtende Corona-Tests notwendig ist, sowie An- und Abreisezeiten dafür Arbeitszeit sind.
>> Hier kannst du den Corona-Zusatz-Kollektivvertrag anschauen und herunterladen!
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